Geldleistung
Werden die Pflegeleistungen von den Angehörigen bzw. Verwandten oder Bekannten durchgeführt, bekommt der Versicherte das Geld im Voraus zur Weitergabe an die Pflegepersonen ausbezahlt
Die Beträge lauten bei Pflegegrad 1 Anspruch nur über Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2 316 €
Pflegegrad 3 545 €
Pflegegrad 4 728 €
Pflegegrad 5 901 €
Sachleistung
Werden die Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst durchgeführt rechnet er die Pflegeleistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Der Versicherte bestätigt mit einer Unterschrift die Durchführung der Leistung. Er erhält kein Pflegegeld.
Die Beträge lauten bei Pflegegrad 1 Anspruch nur über Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2 724 €
Pflegegrad 3 1363 €
Pflegegrad 4 1693 €
Pflegegrad 5 2095 €
Kombinationsleistung
Werden die Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst und den Angehörigen durchgeführt werden die Leistungen je nach Aufwand verteilt. Hierbei kann das Pflegegeld zu unterschiedliche Prozentsätzen verteilt werden.
(z.B. 60 % Sachleistung und 40 % Geldleistung)
Entlastungsbetrag
Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege können ergänzend zu den regulären ambulanten Pflegeleistungen zusätzliche Betreuungs-/Entlastungsleistungen erhalten. Hier steht für alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 einheitlich ein Budget in Höhe von 125,00 EUR monatlich zur Verfügung.